Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 173 Haftung bei Eintritt als Kommanditist

Georg Eckert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Eintritt
1
II.
Nach Maßgabe der §§ 171, 172
2
III.
Verbindlichkeiten
3

I. Eintritt

1

Ob die Aufnahme des neuen Kdt dadurch geschieht, dass ein neuer GesAnteil geschaffen oder ein bestehender Anteil im Wege der Einzel- oder GesamtRNachfolge übertragen wird, ist unerheblich (s aber § 172 Rz 6). Die Bestimmung gilt auch dann, wenn ein Kdt in eine bestehende OG eintritt. Für Eintritt eines Kdt in ein bestehendes EinzelUnt ist dagegen nicht § 173, sondern § 38 maßgebl. § 173 ist auch auf den erbrechtlichen Erwerb anzuwenden, auch wenn erst gem § 139 Umwandlung in einen Kommanditanteil verlangt wird (s zur erbrechtl Haftung für Altverbindlichkeiten bei Leupold § 139). § 173 gilt auch, wenn eine KapGes gem § 5 UmwG in eine KG umgewandelt wird, was bedeutet, dass der Kdt nach Maßgabe der §§ 171 ff für sämtl Verbindlichkeiten der umgewandelten KapGes haftet. Bei Umwandlung der Stellung eines persönlich haftenden Gfters in einen Kommanditanteil haftet der Neu-Kdt für Altverbindlichkeiten nach Maßgabe v § 160 Abs 4 weiter (s dort Rz 26). In allen Fällen kommt es auf das Wirksamwerden des Eintritts an und auf d...

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