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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 165 Wettbewerbsverbot

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einführung
1, 2
II.
Einbeziehung der Kommanditisten in das Wettbewerbsverbot
A.
Allgemeine Bindung an den Gesellschaftszweck
3, 4
B.
Teleologische Reduktion von § 165
5
C.
Rechtsfolgen
6

I. Einführung

1

Das Wettbewerbsverbot (§§ 112 Abs 2 f) gilt vorbehaltl abw Vereinbarung für Kompl, mag dieser auch jurP sein (§ 161 Abs 2). Allein sein Ausschluss v Geschäftsführung wird als ungenügend für Gleichstellung mit Kdt gewertet, dafür müssen zusätzl Informations- und KontrollR so weit zugeschnitten werden, dass Gefahren, gegen die § 112 Abhilfe schaffen will (s § 112 Rz 6), gebannt werden. Einwilligung zu ihrer Konkurrenztätigkeit muss auch v Kdt erteilt werden. Sie sind am Beschluss gem § 113 Abs 2 zu beteiligen und es kommt für den Beginn der Verjährungsfrist (§ 113 Abs 3) auch auf ihre Kenntnis an. Demggü entbindet § 165 die Kommanditisten v Wettbewerbsverbot. Aufgrund des begrenzten Einflusses auf und Einblicks in die Geschäftsführung (nicht geschäftsführungs-/vertretungsbefugt [§§ 164, 170]; weniger Kontroll- und InformationsR [§ 166]) ist nämlich die Gefahr geringer, dass Kdt unter Verwendung v Wissen, das er ...

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