UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 122 Gewinnausschüttung und Entnahmen
Literatur
Straube, Die Gewinnverteilung im Gesellschaftsrecht, GesRZ 1973, 10; Gruber, Gegen wen macht der Gesellschafter einer OG/KG seinen Anspruch auf Gewinnauszahlung geltend? RdW 2011, 643; Kalss, Kapitalschutzregelungen der GmbH & Co KG, in GedS Arnold (2011) 77; C. Nowotny, Gewinn, Entnahmen und Eigenkapital bei der GmbH & Co KG, in GedS Arnold (2011) 99; U. Torggler, Gesellschafterklagen auf Unterlassung oder Vornahme von Geschäftsführungsmaßnahmen, Ges 2011, 57; IDW, Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG nach der RLG, IWP/RL 4 (2012).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Anspruch auf Entnahme | ||
III. | Schranken der Geltendmachung | ||
A. | Offenbarer Schaden | ||
B. | Beschluss der Gesellschafter | ||
C. | Nichtleistung der Einlage | ||
IV. | Verbot der Kapitalanteilsminderung | ||
V. | Abweichende Vereinbarungen |
I. Einführung
1
Abs 1 regelt Entnahmerecht, das er Beschränkungen unterwirft (S 2; Rz 6 ff). Außerdem ist kein Gfter befugt, ohne Einwilligung der anderen Entnahmen zu tätigen, die über nach Abs 1 gestattete hinausgehen (Abs 2). Zur Übergangsbestimmung (§ 907 Abs 9) s § 120 Rz 2.
II. Anspruch auf Entnahme
2
Wurde Jahresüberschuss erwirtschaftet, begrün...