UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 116 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis
Literatur
Enzinger, Zum Sicherungsanspruch bei Mehrheitsbeschlüssen, wbl 1991, 316; Wachter, Außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen bei unerreichbaren oder blockierenden Kommanditisten, NZ 2015, 8; s auch LitNachweise zu § 114, 115.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb | ||
III. | Ungewöhnlicher Geschäftsbetrieb | ||
A. | Definition | ||
B. | Geschäftsführungsbefugnis | ||
IV. | Bestellung und Abberufung von Prokuristen (Abs 3) | ||
V. | Abweichende Regelungen |
I. Einführung
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Der dispositive (u Rz 9) § 116 (ihm entspricht § 1191 ABGB mit geringfügigen Modifikationen) diff hins des Gegenstands der Geschäftsführung (ausf § 114 Rz 2) zw gewöhnlichen (Abs 1; u Rz 2) und ungewöhnlichen Betriebsgeschäften (Abs 2; u Rz 3 ff). Wozu eine Handlung zählt, beurteilt Rsp im Einzelfall anhand v: GesVertrag – dieser kann (un)gewöhnl Maßnahmen demonstrativ/taxativ aufzählen – Art und Umfang des betr Unt, Art, Größe, Bedeutung, Regelmäßigkeit und Risiko des jeweiligen Geschäfts für konkretes Unt; Lit wertet als Orientierungspunkte § 95 Abs 5 AktG und § 30j Abs 5 GmbHG; nur unvertretbare Qualifikation als (un-)gewöhnl Geschäft ist oberstgerichtl Überprüfung zugänglich. Sonderregeln gelten für ...