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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 58 Widerruflichkeit und Übertragbarkeit der Handlungsvollmacht

Alexander Schopper/Martin Trenker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einführung
1
II.
Widerruf (Abs 1)
24
III.
Übertragung (Abs 2)
5
IV.
Tod des Unternehmers (Abs 3)
6
V.
Sonstige Erlöschensgründe
A.
Sphäre des Unternehmers
7
B.
Sphäre des Handlungsbevollmächtigten
8
C.
Sonstiges
9

I. Einführung

1

Die Bestimmung hat denselben Regelungsgegenstand wie ihr Pendant für die Prokura, § 52 (s § 52 Rz 1). Anders als bei der Prokura werden die freie Widerruflichkeit, Unübertragbarkeit und der Fortbestand der Vm beim Tod des Untnr jedoch nicht zwingend, sondern nur dispositiv angeordnet.

II. Widerruf (Abs 1)

2

HandlVm ist wie sonstige Vm (§ 1020 ABGB) jederzeit frei widerruflich. Dies gilt jedoch nur vorbehaltl anderer Vereinbarung im „zugrunde liegenden Rechtsverhältnis“. Abs 1 ist also nicht zwingend, sodass Widerrufsverzicht mögl ist. Es gelten hierfür jedoch dieselben Einschränkungen wie für § 1020 ABGB: Verzicht ist nur befristet mögl, uzw uE nur für angemessene Dauer, bedarf sachlicher Rechtfertigung ...

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