UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 53 Eintragung der Prokura
Literatur
Krummel, Bestellung, Widerruf und Eintragung von Prokuristen in das Handelsregister, NZ 1955, 65; Joost, Die Vertretungsmacht des Prokuristen für Anmeldungen zum Handelsregister, ZIP 1992, 463; Bärwaldt, Mitwirkung des Prokuristen bei Handelsregistereintragungen der ihm erteilten Prokura, NJW 1997, 1404; Stern, Firmenbuchanmeldungen durch Prokuristen, RdW 1998, 451; Weigand, Firmenbuchrechtliche Prüfungspflicht bei Anmeldungen von Bestellung und Abberufung vertretungsbefugter Personen, NZ 2003, 65; Renaud/Heinsen, Die Vertretungsbefugnis des Prokuristen für Anmeldungen zum Handelsregister bei einer GmbH und einer GmbH & Co KG, GmbHR 2008, 687. – S weiters die Nw bei § 48.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
1
Die Bestimmung enthält Anmeldepflicht v Erteilung und Widerruf der Prokura, um Transparenz zu gewährleisten und Verkehr durch § 15 zu schützen. Eintragung wirkt jedoch nur deklarativ. Musterzeichnung gem Abs 2 dient Überprüfung der Echtheit der Unterschrift des Prokuristen.
II. Anmeldungspflicht
2
Anmeldungspflichtig sind neben Tatsache der Erteilung gem § 3 Abs 1 Z 9, Abs 2 FBG Name, Ge...