UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 52 Widerruflichkeit und Unübertragbarkeit der Prokura
Literatur
Krummel, Bestellung, Widerruf und Eintragung von Prokuristen in das Handelsregister, NZ 1955, 65; Brox, Erteilung, Widerruf und Niederlegung von Prokura und Handlungsvollmacht im neuen Aktienrecht, NJW 1967, 801; Gerlach, Die Untervollmacht (1967); P. Bydlinski, Die Übertragung von Gestaltungsrechten (1986); K. Schmidt, Die Prokura in Liquidation und Konkurs der Handelsgesellschaften, BB 1989, 229. – S weiters die Nw bei § 48.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Widerruf (Abs 1) | ||
III. | Unübertragbarkeit (Abs 2) | ||
IV. | Tod des Unternehmers (Abs 3) | ||
V. | Sonstige Erlöschensgründe | ||
A. | Sphäre des Unternehmers | ||
B. | Sphäre des Prokuristen | ||
C. | Sonstiges |
I. Einführung
1
Die Bestimmung betrifft unterschiedl Facetten der Prokura, die allesamt Ausdruck des erforderl bes Vertrauensverhältnisses zwischen Untnr und Prokurist sind. So kann Untnr bei Vertrauensverlust durch jederzeitigen Widerruf Konsequenzen ziehen (Abs 1), dem Prokuristen wird Übertragung der Vm untersagt (Abs 2) und Tod des Untnr lässt Prokura unberührt, wenn und weil Untnr Prokuristen bis zu seinem Ableben ausreichend vertraute (Abs 3). Gemein ist allen drei Regelungen ferner, ...