UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 39 Begrenzung der Haftung des Veräußerers, Frist
Literatur (seit HaRÄG 2005)
Haberer, Nachhaftungsbegrenzung bei Dauerschuldverhältnissen, ecolex 2004, 275; Böhler, Zur Forthaftung des Unternehmensveräußerers bei langfristigen Verträgen, ÖBA 2009, 576; Dehn, Zur Nachhaftung des Unternehmensveräußerers bei Dauerschuldverhältnissen und deliktischen Spätfolgen nach § 39 UGB, FS Koziol (2010) 77; dies, Die Übertragung eines Unternehmens nach den § 38 ff UGB, in Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbrecht und Vermögensnachfolge2 (2018) 1134; s auch die Lit zu § 38.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Begrenzung der Nachhaftung | |||
A. | Grundkonzept | |||
B. | Normzweck | |||
II. | Anwendungsbereich | |||
A. | Zeitlich | |||
B. | Sachlich | |||
1. | Unternehmensübergang | |||
2. | Übergang der Verbindlichkeit | |||
III. | Erfasste Rechte und Verbindlichkeiten | |||
A. | Maßgeblichkeit des Rechtsgrundes | |||
B. | Dauerschuldverhältnisse | |||
C. | Schadenersatzansprüche | |||
IV. | Präklusion der Haftung (S 1) | |||
V. | Verjährung der Haftung (S 2) | |||
VI. | Ausschluss der Nachhaftung? | |||
VII. | Sondertatbestände |
I. Begrenzung der Nachhaftung
A. Grundkonzept
1
Geht ein Vertrags- oder sonstiges RVerhältnis im Rahmen eines v § 38 erfassten UntÜbergangs mit den bis dahin begründeten R und Verbindlichkeiten auf den Erwerber übe...