UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 37 Unbefugter Firmengebrauch
Literatur
Stillfried, Zur Schutzgesetzeigenschaft firmenrechtlicher Vorschriften, wbl 1996, 257; Fuchs, Die marken- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von kontextabhängiger Suchmaschinenwerbung (Keyword Advertising), wbl 2007, 414; Thiele, Von Wurzeln und Flügeln – Neues zum Löschungs- und Übertragungsanspruch in Domainstreitigkeiten, jusIT 2008/37.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. Allgemeines
1
§ 37 normiert den im streitigen RWeg durchzusetzenden Unterlassungsanspruch bei unzul Firmenverwendung (demggü FirmenmissbrauchsVerf nach § 24 FBG).
2
FirmenR ist ein absolut geschütztes RGut, aus dem Unterlassungs-, Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche ableitbar sind. § 37 ist nicht abschließend, daneben bestehen wettbewerbsrechtl Schutz (§ 9 UWG), Namensschutz (§ 43 ABGB), Markenschutz (§ 12 MSchG) und Art 8 PVÜ.
II. Schutzzweck
3
Verpönt ist der unbefugte Gebrauch einer Fa, also Verwendung einer fremden Fa durch einen Nichtberechtigten im Geschäftsverkehr. Umfasst ist auch die Verwendung einer eigenen, aber unzul Fa (§ 29), jene in einer v der Eintragung abweichenden Form und einer gegen die Firmenbildungsvorschrifte...