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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 34 Anmeldung und Eintragung von Änderungen

Klaus Jennewein

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Änderungstatbestände
2, 3
III.
Sonstige eintragungspflichtige Tatsachen
46
IV.
Gerichtlich bestellte Personen gem Abs 4
7
V.
Insolvenz (Abs 5)
8
VI.
Anmeldung
9

I. Allgemeines

1

§ 34 entspricht § 30 (im Verhältnis zu § 28) und regelt zusätzliche Eintragungstatbestände.

II. Änderungstatbestände

2

Anzumelden sind Änderungen der Firma, der Vorstandsmitglieder einschl Namensänderungen, der Vertretungsbefugnisse und der Dauer, weiters die Sitzverlegung und das Erlöschen der Fa samt den referierenden Urkunden (Aufnahme in die Urkundensammlung gem § 12 FBG).

3

Satzungsänderungen sind anzumelden, auch dann, wenn keine eintragungspflichtigen Tatsachen betroffen sind; korrespondiert mit den einschlägigen Bestimmungen (etwa § 51 GmbHG, § 148 AktG) für sondergesetzl RTräger.

III. Sonstige eintragungspflichtige Tatsachen

4

Anzumelden ist die Auflösung der jurP ...

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