UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§§ 461–473
Die § 455–460, 461–473 HGB über die Beförderung auf Eisenbahnen wurden durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl 1954/213, bzw das G v , dRGBl I 1938, 1149, aufgehoben; s nunmehr das EisbBFG.