UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 458 Entschädigung für Betreibungskosten
Literatur
S auch bei § 455; Kletečka, Punitive damages – Der vergessene Reformpunkt? ÖJZ 2008, 785; Diller, Die 40-Euro-Klage kommt! – oder doch nicht? NZA 2015, 1095.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einleitung | ||
II. | Tatbestand | ||
A. | Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen | ||
B. | Betreibungskosten | ||
C. | Pauschalbetrag | ||
III. | Schadens- und Verschuldensunabhängigkeit |
I. Einleitung
1
§ 458 (vgl Art 6 ZV-RL) schafft einen zusätzl Anreiz für die fristgerechte Zahlung v Geldschulden. Zum Inkrafttreten vgl Ratka § 455 Rz 1.
2
Führt bereits § 456 ein pönales Element ein (erhöhte Verzugszinsen bei „verantwortetem“ Verzug; s o Ratka § 456 Rz 5), so geht § 458 noch einen Schritt weiter: Befindet sich der Geldschuldner in Zahlungsverzug, hat er einen mit 40 € festgelegten (Schadenersatz-)Betrag zu zahlen, unabh v Vorliegen eines tatsächl Schadens und v Verschulden. Eine solche Bestimmung war dem ö SchadenersatzR vor dem ZVG fremd.
3
Zur Beurteilung der Rechtsfolgen einer für den Gl grob nachteiligen Vereinbarung über die Entschädigung für Betreibungskosten s § 459; zur Verbandsklagelegitimation s § 460.
II. Tatbestand
A. Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen
4
Das Tatb...