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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 457 Dauer von Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

Magdalena Wagner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung
1
II.
Tatbestand
A.
Abnahme- oder Überprüfungsverfahren
2
B.
Frist
3, 4
C.
Ausnahmen
58
III.
Rechtsfolgen
9

I. Einleitung

1

§ 457 (vgl Art 3 Abs 4 ZV-RL) soll durch eine gesetzl Höchstfrist die Möglichkeit beschränken, durch Verf zur Überprüfung der Vertragskonformität einer Ware oder Dienstleistung (im Folgenden: Verf iSd § 457) den Zeitpunkt der Fälligkeit zu verschieben. § 457 ist der Verzugszinsenregelung des § 456 daher vorgelagert. Zum Inkrafttreten vgl Ratka § 455 Rz 1.

II. Tatbestand

A. Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

2

Die Terminologie „Abnahme- oder Überprüfungsverfahren“ übernimmt § 457 aus der ZV-RL. § 457 betrifft Verfahren zur Überprüfung der Vertragskonfo...

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