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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 33 Anmeldung einer juristischen Person

Klaus Jennewein

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Anmeldeverpflichtete (Abs 1)
4
III.
Einzutragende Tatsachen und Urkunden (Abs 2)
510
IV.
Zweigniederlassung gem Abs 3

I. Allgemeines

1

Erfasst sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (§ 26 ABGB) und die Vorgangsweise ihrer Eintragung in das FB. Ergänzt § 28, wobei auch § 33 nicht alle FB-relevanten Tatsachen enthält und unvollständig ist.

2

Für jurP ist die FBEintragung – abseits v Sonderbestimmungen (§ 9 GmbHG, § 28 AktG, § 3 GenG, Art 12 SE-VO, § 2 PSG, § 2 EWIVG, § 27 VAG, § 5 Abs 2 BWG) – seit dem UGB freiwillig. Erfasst sind somit iW Vereine nach dem VerG, Anstalten, Körperschaften öff R.

3

§ 33 stellt klar, welche Personen zur Eintragung verpflichtet und welche Tatsachen anzumelden sind.

II. Anmeldeverpflichtete (Abs 1)

4

Verpflichtet zur Anmeldung bei dem gem § 120 JN zuständigen Gericht (Sitz der jurP) sind nur die vertretungsbefugten Organwalter in der gem § 11 Abs 1, § 16 FBG vorgeschriebenen Form. Mit Zwangsstrafen gem § 24 FBG erzwingbar.

III. Einzutragende Tatsachen und Urk...

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