UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 31 Insolvenzverfahren
Literatur
Szöky, Firmenbucheintragungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, ÖRPfl 2008, H 2, 29; Jäger, IRÄG 2009 und die Auswirkungen auf das Firmenbuchverfahren, ÖRPfl 2009, H 2, 21; Jennewein, Insolvenzverfahren und Firmenbuchrecht, Insolvenz-Forum 2010, 77.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Insolvenzverfahren (Abs 1) | |
II. | Zwangsverwaltung (Abs 2) | |
III. | Unterschriftszeichnung (Abs 3) |
I. Insolvenzverfahren (Abs 1)
1
Abs 1 verweist auf die Regelungen der IO. Einschlägige Norm für das InsolvenzVerf ist § 77a IO mit den dort taxativ aufgezählten Eintragungen, die jeweils von Amts wegen vorzunehmen sind. Die entspr Verständigungen seitens des Insolvenzgerichts erfolgen automationsunterstützt.
2
§ 77a IO regelt in Abs 1 sieben Eintragungstatbestände; dessen Abs 2 beschäftigt sich mit den Änderungen und der Löschung v Eintragungen. § 157 Abs 2 IO betrifft die Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans, deren Art (mit oder ohne Vermögensübergabe) im FB anzumerken ist (§ 77a Abs 1 Z 3 IO).
3
In den Fällen des § 256 Abs 2 IO ist die Einsicht in die Insolvenzdatei nach Ablauf eines Jahres nicht mehr zu gewähren, darüber hinaus kann diese Einsicht auf Antrag des Schuldners durch Beschluss des Insolvenzgerichts beendet werden, wenn ein ...