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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 422 Rücknahme des Gutes

Roman Rauter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überblick
1
II.
Kündigung durch den Lagerhalter
24
III.
Kündigung durch den Einlagerer
5
IV.
Rückgabe/-nahme des Lagerguts
6

I. Überblick

1

§ 422 betrifft das Kündigungsrecht des Lagerhalters, nicht jedoch jenes des Einlagerers; für Letzteres gelten die § 961963 ABGB. Sonstige Endigungsgründe ergeben sich aus dem allg SchuldR.

II. Kündigung durch den Lagerhalter

2

Ist eine bestimmte Dauer vereinbart, scheidet eine ordentl Kündigung durch den Lagerhalter aus; mögl ist Kündigung aus wichtigem Grund (s Rz 3). Ohne Bestimmung einer Lagerdauer ist die ordentliche Kündigung zul; § 422 Abs 1 enthält hierfür zeitl Einschränkungen: Sie erfordert die Einhaltung einer Kündigungsfrist v einem Monat; die Rücknahmeverpflichtung kann erst drei Monate nach Einlagerung eingreifen. Bestimmte Kündigungstermine sind nicht vorgegeben. Die Monatsfrist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung beim Einlagerer; die Erklärung der Kündigung muss nicht für das Ende eines Kalendermonats ausgesprochen werden. Sie gilt auch, wenn ein befristeter Lagervertrag durch (einvernehmlich) fortgesetzte Lagerung zu einem unbefristeten Vertrag wird (Abs 1 S 2). Eine Te...

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