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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 416 Lagerhalter

Roman Rauter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überblick/anwendbares Recht
1, 2
II.
Lagerhalter
35
III.
Güter
6
IV.
Obsorge
7, 8
V.
Lagervertrag
9

I. Überblick/anwendbares Recht

1

§ 416 definiert den Lagerhalter und bildet – nach Maßgabe der § 343 ff (s Rz 3) – den Anknüpfungspunkt für die Anwendung der § 417–424. § 417 verweist auf die § 388–390. Subsidiär gelten die § 957967 ABGB zum Verwahrungsvertrag. Die Regelungen des UGB sind ebenso wie jene des ABGB dispositiv. Vereinbart werden häufig die AÖSp und für Möbellagerung die EMT. Die CMR ist auf Lagergeschäfte grds nicht anwendbar. Für die Lagerung in Zolllagern finden sich Regelungen im ZollR der EU (s zB Art 240 ff UZK). Das Lagergeschäft ist in D – inhaltlich iW ähnlich wie in Ö – in den § 467–475h HGB geregelt.

2

Die IPR...

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