UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 414 Verjährung
Literatur
Blasche, Verjährungsfristen für Ansprüche aus Beförderungsverträgen, AnwBl 1976, 256; C. Huber, Zur Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen den Frachtführer, JBl 1986, 227; P. Bydlinski, Die Aufrechnung: Verjährung, Rückwirkung und § 414 Abs 3 HGB, RdW 1993, 238; im Übrigen s die Nw bei § 407.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Betroffene Ansprüche | |
II. | Verjährungsfristen | |
III. | Dispositionsfähigkeit der Regelung | |
IV. | Möglichkeiten der Aufrechnung |
I. Betroffene Ansprüche
1
Die Verjährungsbestimmung des Abs 1 regelt die Verjährung zentraler Ansprüche gegen den Spediteur wegen Verlust, Minderung, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Gutes. Als Verlust des Gutes wird nicht nur dessen Untergang, sondern jedwede Unmöglichkeit der Übergabe angesehen (etwa auch die Weigerung der Rückgabe des an einen unberechtigten Emp fänger übergebenen Gutes). Umstritten ist, ob unter verspäteter Ablieferung iSd Abs 1 die verspätete Auslieferung an den Empfänger oder an den Frachtf zu verstehen ist.
2
V der kurzen Verjährungsfrist des § 414 sind nur speditionsvertragliche Ansprüche inkl Nebenvereinbarungen und Nebenpflichten erfasst (siehe auch oben Rz 1). Nicht umfasst sin...