Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 399 Befriedigung aus Forderungen

Manfred Büchele

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Funktion und Gegenstand
14
II.
Verwertung und Erlöschen
5, 6

I. Funktion und Gegenstand

1

§ 399 ergänzt die §§ 397 f. Die Norm erweitert den Schutz des Kommissionärs um ein pfandrechtsähnliches Befriedigungsrecht an Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft, die als solche nicht zum KommGut gehören.

2

Zur Sicherung der im Innenverhältnis gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche (s die Kommentierung zu § 397 Rz 1) gewährt § 399 dem Kommissionär ein pfandrechtsähnl BefriedigungsR, das die Rechtsstellung des Kommittenten einschränkt.

3

Das Befriedigungsrecht umfasst alle Forderungen des Kommissionärs aus dem mit einem Dritten geschlossenen Ausführungsgeschäft sowie alle Nebenleistungs-, Sekundär- und Hilfsansprüche zum Ausführungsgeschäft (zB auf Bestellung einer Sicherheit, Schadenersatz, Gewährleistung, Bereicherung).

4

§ 399 geht § 392 Abs 2 vor: Gläubiger des Kommissionärs können aufgrund des BefriedigungsR Exekution in Forderungen des Kommissionärs aus dem Ausführungsgeschäft führen.

II. Verwertung und Erlöschen

5

Zum einen darf der Kommissionär die (an sich geschuldete) Forderungsabtretung an den Kommittenten verweigern. Zum anderen...

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