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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 28 Anmeldung der Firma

Klaus Jennewein

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
14
II.
Anmeldung
5
III.
Eintragungspflichtige Tatsachen
6
IV.
Firmenbuchgerichtliche Prüfungsbefugnis
7, 8
V.
Namenszeichnung
911

I. Allgemeines

1

§ 8 normiert die Eintragungspflicht des Einzelunternehmers bzw die Möglichkeit zum Opting-in.

2

§ 28 regelt die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen, wobei auf § 3 f FBG verwiesen wird. Daneben sind die § 11 ff ebenso zu beachten wie § 11, 16 FBG.

3

Zuständig ist das Sprengelgericht des UntSitzes (§ 120 Abs 2 JN). Bei inl Zweigniederlassungen gilt § 120 Abs 3 JN.

4

Regelungsadressaten sind natPers, die ein Unt betreiben (§ 1); für andere RTräger (vgl § 8 Abs 2) gilt vorbehaltlich v Sonderregelungen (§§ 106 f, 162; § 2 f EWIVG; § 40 VAG 2016, § 28 iVm § 32 AktG, § 9 GmbHG, § 12 PSG) § 33.

II. Anmeldung

5

Anmeldung hat gem § 11 grds in öffent...

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