UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 374 Anwendbarkeit der bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen
Literatur
Adler, Der Annahmeverzug des Käufers beim Handelskauf, ZHR 71 (1912) 449; Oertmann, Leistungsunmöglichkeit und Annahmeverzug, AcP 116 (1918) 1; Apathy, Schadenersatz und Rücktritt bei Annahmeverzug, JBl 1982, 561; Meissel, Geschäftsführung ohne Auftrag (1993); Ch. Rabl, Gläubigerverzug und beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung, JBl 1997, 488; ders, Schadenersatz wegen Nichterfüllung (1998); ders, Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf und Preisgabe – Rechtsbehelfe im Annahmeverzug des Gläubigers, ÖJZ 1998, 688; Reischauer, Einige Gedanken zur Hinterlegung nach § 1425 ABGB, ÖJZ 2001, 453; Schauer, Das Sondervertragsrecht der Unternehmer im UGB, JBl 2004, 23; Durstberger/Rauch, Der „befugte Unternehmer“ beim Selbsthilfeverkauf (§ 373 UGB), RdW 2016, 243.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Der Warenkauf | |||
II. | Normzweck und Anwendungsbereich der § 373, 374 | |||
III. | Voraussetzungen des Annahmeverzugs | |||
IV. | Rechtsfolgen des Annahmeverzugs | |||
A. | Allgemeine Regelung im ABGB | |||
B. | Hinterlegungsrecht nach § 373 Abs 1 | |||
C. | Selbsthilfeverkauf | |||
1. | Androhung | |||
2. | Befugter Unternehmer | |||
3. | Interessenwahrungspflicht | |||
4. | Benachrichtigung | |||
5. | Öffentliche Versteigerung | |||
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