UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 370 Außerordentliches Zurückbehaltungsrecht
Literatur
Vogelsinger, Das Zurückbehaltungsrecht, ÖBA 1958, 371; Rummel, Gutgläubiger Erwerb von Retentionsrechten? JBl 1977, 521; Jabornegg, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages (1983); Reidinger, Zum Konflikt Werkunternehmer – Besteller – Eigentümer, JAP 1990/91, 206; Braumüller, Das Zurückbehaltungsrecht in Exekution und Insolvenz (1991); Dullinger, Handbuch der Aufrechnung (1995); Iro/Koziol, Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001); Buchegger/Holzhammer/Roth, Insolvenzrecht (2005); Feil, Konkursordnung6 (2008).
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
1
Entwicklung: § 370 wurde im Rahmen des HaRÄG inhaltlich nicht verändert; im Rahmen des IRÄ-BG, BGBl I 2010/58, wurden die bis dahin in Abs 1 Z 1 verwendeten Wörter „der Konkurs“ durch die Wortfolge „das Konkursverfahren“ ersetzt.
2
Normzweck: Das in § 370 normierte NotZbR dient dem Schutz des Gl: Diesem soll in der Insolvenz des Schuldners oder in einem insolvenznahen Zustand ein ZbR unter erleichterten Voraussetzungen zustehen: Weder muss die Forderung, wg welcher das ZbR geltend gemacht...