UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 368 Pfandverwertung
Literatur
Mohr, Die Verwertung von ins Mobiliarpfandrechtsregister eingetragenen Vermögenswerten, NZ 2002, 12; Haberl, Neue Aspekte der Handelsgerichtsbarkeit nach dem Entwurf eines Unternehmergesetzbuches, RZ 2004, 269; Spitzer, Die Pfandverwertung im Zivil- und Handelsrecht (2004); Thurnher/Wittwer, Verwertung verpfändeter Forderungen durch Unternehmer – Neuerungen durch die UGB-Reform, ecolex 2004, 936; Kühnberg, Sachenrechtliche Änderungen im ABGB durch die Handelsrechtsreform, JAP 2005/2006, 42; Spitzer, Enteignung des Pfandbestellers durch das UGB? RdW 2006, 678; Holzner, Zur Neuregelung der außergerichtlichen Pfandverwertung, ÖBA 2007, 940; Thunhart, Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmensgeschäfte nach der HGB-Reform – 3. Teil, Zak 2007, 23; Wolkerstorfer, Außergerichtliche Pfandverwertung von in Sammelurkunden verbrieften Aktien, RdW 2015, 12.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Anwendungsbereich | ||
A. | Sachlicher Anwendungsbereich | ||
B. | Zeitlicher Anwendungsbereich | ||
III. | Androhung | ||
IV. | Verstöße |
I. Einführung
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Entwicklung: § 368 Abs 1 hat sich ggü der Vorgängerregelung § 368 Abs 1 HGB inhaltlich nicht verändert, neu ist nur die Regelungstechnik. Auch § 368 A...