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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 348 Haftung als Gesamtschuldner

Ulrich Edelmann/Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Norminhalt
14
II.
Normzweck
5
III.
Tatbestandsmerkmale
A.
Verpflichtung
1.
Vertrag
6
2.
Deliktische Ansprüche?
7
B.
Teilbarkeit der Leistung
8, 8a
IV.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
9
V.
Passive Korrealität und Regress
10, 11

I. Norminhalt

1

Das allg ZivilR stellt in § 889 ABGB den Grundsatz auf, dass mehrere Mitschuldner einer teilbaren Sache iZw nur für ihren eigenen Anteil haften. § 348 ist eine v mehreren Ausnahmen hierzu: Demnach haften mehrere Untnr im Zweifel als Gesamtschuldner, wenn sie sich gemeinsam zu einer teilbaren Leistung verpflichten....

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