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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 345 Einseitig unternehmensbezogene Geschäfte

Thomas Ratka/Ulrich Edelmann

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Norminhalt
A.
Grundregel
1, 2
B.
Arten unternehmensbezogener Geschäfte
35
C.
Ausnahmebestimmungen
6
D.
„Restanwendungsbereich“ der Grundregel
7, 8
II.
Normzweck und ‑entwicklung
9, 10

I. Norminhalt

A. Grundregel

1

§ 345 ordnet eine grds Geltung des 4. Buches auch für Nichtunternehmer an, sofern (vorbehaltl zahlreicher Ausnahmen) zumind eine der am RGeschäft beteiligten Personen Untnr ist. Insofern ergänzt die Bestimmung § 343 (Anwendungsbereich) und § 344 (Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte). Es handelt sich allerdings um keine Zweifelsregel; vielmehr müssen Abweichungen im Gesetz ausdrücklich normiert sein. Der Gesetzgeber verwendet hierzu zwar keine einheitl, aber immerhin eine eindeutige Terminologie, zB: „Unter Unternehmern“ (§§ 346, 349) oder „Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft“ (§ 377).

2

Die Bestimmung ist dispositiv; Abweichungen können daher explizit oder konkludent vereinbart werden.

B. Arten u...

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