zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 285 Ausnahmen, Stundung und Nachlass

Dietmar Dokalik

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Übersicht, Allgemeines
1
II.
Innehalten im Insolvenzverfahren (Abs 1)
26
III.
Stundung, Ratenzahlung und Nachlass (Abs 2 und 3)
A.
Allgemeines
711
B.
Stundung und Ratenzahlung (Abs 2)
1215
C.
Nachlass (Abs 3)
1619

I. Übersicht, Allgemeines

1

§ 285 wurde mit dem RÄG 2014 eingefügt und ist nach § 906 Abs 37 UGB auf Verstöße gegen Offenlegungspflichten anzuwenden, die nach dem gesetzt werden oder fortdauern. Während Abs 1 ein „Innehalten“ des ErzwingungsVerf während aufrechten InsolvenzVerf vorsieht, und damit die Erlassung v neuen Zwangsstrafverfügungen verhindert, setzen Abs 2 und 3 bei schon erlassenen bestandskräftigen Zwangsstrafbeschlüssen an, die nachträglich durch Stundung und Nachlass abgemildert werden können.

II. Innehalten im Insolvenzverfahren (Abs 1)

2

Abs 1 lässt die Offenlegungspflichten nach § 277 UGB w...

Daten werden geladen...