UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 272 Vorlagepflicht, Auskunftsrecht
Literatur
S. Bydlinski/Köll/Milla/Reichel, Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – Praxiskommentar (2017); KWT, KFS/PG 3, Fachgutachten Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den Vorschriften des UGB bei Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen (2017); IFAC, ISA 700, Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss in IFAC Handbook 2016/2017 (2018); IFAC, ISA 705, Modifizierungen des Prüfungsurteils im Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers in IFAC Handbook 2016/2017 (2018).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Einzelabschluss | ||
A. | Vorlagepflicht | ||
B. | Auskunfts- und Prüfungsrecht | ||
III. | Konzernabschluss | ||
A. | Vorlagepflicht | ||
B. | Auskunfts- und Prüfungsrecht | ||
C. | Informationsübermittlungsrecht | ||
IV. | Durchsetzung der Auskunfts- und Prüfungsrechte | ||
A. | Sanktionen | ||
B. | Folgen für Prüfung und Prüfungsauftrag |
I. Allgemeines
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§ 272 enthält die grundlegenden Vorschriften zu den Auskunftsrechten des AP und K-AP. Das Auskunftsrecht sowie die Vorlagepflicht des JA und des LageB sind in den Abs 1 und 2 festgehalten. Abs 3 enthält die analogen Regelungen betr KA und KLageB. Die Rechte des AP beginnen mit dem Abschluss de...