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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 271c Befristetes Tätigkeitsverbot

Rudolf Steckel

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Befristetes Tätigkeitsverbot
37
III.
Rechtsfolgen
8, 9

I. Allgemeines

1

Mit § 271c wurde bei der Umsetzung der EU-APRL 2006/43/EG durch das URÄG 2008 ein befristetes Tätigkeitsverbot eingeführt. Mit dem APRÄG 2016 wurde Art 22a der geänderten EU-APRL (RL 2006/43 idF 2014/56) umgesetzt und damit das befristete Tätigkeitsverbot auf AP und verantwortliche Prüfungspartner sämtlicher Unternehmen ausgedehnt. Dabei wurde für AP v Unt v öff Int und fünffachgroße Ges eine zweijährige Abkühlphase festgelegt. Für die AP anderer Unt beträgt sie ein Jahr. AP und verantwortlichen Prüfungspartnern wurde zudem während der Cooling-off-Periode neben der Übernahme einer zentralen Führungsposition im geprüften Unt auch die Tätigkeit im Prüfungsausschuss, als nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsorgans oder im AR untersagt.

2

Zweck einer „cooling off period“ ist der Schutz der Unabhän...

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