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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3745-7

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Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 271b Befangenheit und Ausgeschlossenheit im Netzwerk

Rudolf Steckel

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Netzwerkbegriff
28
III.
Befangenheit und Ausgeschlossenheit
912
IV.
Konzernabschlussprüfer
V.
Rechtsfolgen

I. Allgemeines

1

§ 271b dient der Umsetzung der EU-APRL 2006/43/EG und wurde durch das URÄG 2008 in nat R implementiert. Diese Regelung erweitert den Anwendungsbereich der Unabhängigkeitsbestimmungen der § 271 und 271a auf Netzwerke. Ausgenommen hiervon ist die in § 271 Abs 2 Z 7 und § 271a Abs 1 Z 1 normierte Umsatzabhängigkeit, da diese Vorschriften innerhalb des Netzwerkes nicht zu angemessenen Ergebnissen führen würden.

II. Netzwerkbegriff

2

Nach § 271b liegt ein Netzwerk vor, wenn „Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftl Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken“ (Abs 1). Für das Vorliegen eines Netzwerks müss...

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