UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 268 Pflicht zur Abschlußprüfung
Literatur
Weilinger, Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (1997); Bertl/Fraberger, Die Abschlussprüfung durch mehrere Prüfer, RWZ 2001, 246; IDW, PS 200, Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen (2015); Loser, Übersicht über die Neuerungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014, Teil 3: Änderungen der § 268 bis 285 UGB, ÖStZ 2015, 377; IFAC, ISA 200, Übergreifende Zielsetzungen des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (IFAC Handbook 2016/2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Prüfungspflicht | ||
A. | Einzelabschluss | ||
B. | Konzernabschluss | ||
III. | Person des Abschlussprüfers | ||
IV. | Prüfungsfrist | ||
V. | Rechtsfolgen unterlassener Prüfungen |
I. Allgemeines
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Bei der APrüfung handelt es sich um eine Gesetz-, Satzungs- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung der RL. Die Prüfung des JA dient dem Schutz der Gfter, der Gl und der Öffentlichkeit. Sie erfüllt iW drei Funktionen: die Kontroll-, die Informations- und die Beglaubigungsfunktion. Im Rahmen der Kontrollfunktion wird geprüft, ob die für den JA relevanten gesetzl Vorschriften und die erg Bestimmungen des ...