UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 267b Konsolidierter Corporate-Governance Bericht
Literatur
Siehe Literatur zu § 243c.
Übersicht der Kommentierung
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I. Übersicht
1
Mit dem RÄG 2014 wurde der konsol CG-Bericht neu in die KLageBErstattung in § 267a aufgenommen, aufgrund der Aufnahme der Regelungen zur konsol nichtfinanziellen Erklärung in § 267a wurden mit dem NaDiVeG die Bestimmungen zum konsol CG-Bericht in § 267b verschoben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Art 29 Bil-RL auf alle in den Art 19 und 20 Bil-RL geforderten Informationen verweist. § 244 Abs 1 sieht entspr die Aufstellung dieses Berichtes vor und legt fest, dass die Bestimmungen des KLageB jeweils auch den konsol CG-Bericht betreffen.
II. Anwendungsbereich
2
Der konsol CG-Bericht ist entspr § 243c v MutterUnt (§ 244), deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt iSd § 1 Z 2 BörseG 2018 zugelassen sind, und v MutterUnt, die an einem geregelten Markt zwar keine Aktien handeln, deren Aktien aber mit Wissen des Unt über ein multilaterales Handelssystem iSd § 1 Z 24 WAG 2018 gehandelt werden, aufzustellen.
III. Angabepflichten
3
Der konsol CG-Bericht hat grds die Angaben nach § 243c zu enthalten. Falls aus KSicht erforderl,...