UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 253 Grundsätze, Vollständigkeitsgebot
Literatur
Leffson, Das Gebot der Stetigkeit im europäischen Bilanzrecht, WPg 1988, 441; Selchert/Karsten, Konzernabschlußpolitik und Konzerneinheitlichkeit, DB 1989, 837; Schulz, Der Stetigkeitsgrundsatz im Konzernabschluß, WPg 1990, 357; Deutsch, Kapitalkonsolidierung (1994); Bömelburg/Köbrich, Vereinheitlichung im Konzernabschluß auf Ebene der einzubeziehenden Einzelabschlüsse (Handelsbilanz II), BuW 1996, 725; Dusemond, Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluß, DB 1996, 537; Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens, Konzernabschlüsse9 (2010); Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision, KFS/RL 10, Zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach dem UGB (2015); Küting/Weber, Der Konzernabschluss14 (2018).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Grundsätze der Konsolidierung | ||
A. | Zusammenfassung der Einzelabschlüsse | ||
B. | Vollständigkeitsgrundsatz | ||
C. | Erstellung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse | ||
III. | Vergleich mit den IFRS |
I. Einführung
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§ 253 steht am Anfang des vierten Titels der Regelungen für den KA und KLagebericht, der sich neben den Bewertungsvorschriften des fünften Titels (§§ 260, 261) mit der Vollkonsolidierung beschäftigt. Während § 253 die Grundsä...