UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
                Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
§ 253 Grundsätze, Vollständigkeitsgebot
Literatur
Leffson, Das Gebot der Stetigkeit im europäischen Bilanzrecht, WPg 1988, 441; Selchert/Karsten, Konzernabschlußpolitik und Konzerneinheitlichkeit, DB 1989, 837; Schulz, Der Stetigkeitsgrundsatz im Konzernabschluß, WPg 1990, 357; Deutsch, Kapitalkonsolidierung (1994); Bömelburg/Köbrich, Vereinheitlichung im Konzernabschluß auf Ebene der einzubeziehenden Einzelabschlüsse (Handelsbilanz II), BuW 1996, 725; Dusemond, Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluß, DB 1996, 537; Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens, Konzernabschlüsse9 (2010); Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision, KFS/RL 10, Zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach dem UGB (2015); Küting/Weber, Der Konzernabschluss14 (2018).
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
| I. | Einführung  | ||
| II. | Grundsätze der Konsolidierung | ||
| A. | Zusammenfassung der Einzelabschlüsse  | ||
| B. | Vollständigkeitsgrundsatz  | ||
| C. | Erstellung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse  | ||
| III. | Vergleich mit den IFRS  | ||
I. Einführung
1
§ 253 steht am Anfang des vierten Titels der Regelungen für den KA und KLagebericht, der sich neben den Bewertungsvorschriften des fünften Titels (§§ 260, 261) mit der Vollkonsolidierung beschäftigt. Während § 253 die Grundsä...