UGB | Unternehmensgesetzbuch
3. Aufl. 2019
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§ 248
Der Modernisierungs-RL folgend wurde § 248 durch das ReLÄG 2004 per aufgehoben. Nach aF durften TochterUnt, deren Tätigkeit sich v jener der einbezogenen Unt erheblich unterschied, uU nicht in den KA einbezogen werden.