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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite K 6

Parzellierung durch Landwirt

Parzellierung durch Landwirt (§§ 21, 23 EStG)

Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des Gewinnes. Grundstücksveräußerungen werden zum selbständigen gewerblichen Grundstückshandel, wenn der Landwirt Aktivitäten entfaltet, die über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehen und die dauernd darauf gerichtet sind, den Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen (BFH , IV R 38/03 in BB 2006, 304).

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