Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 437

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zum einbringungsbedingten Entstehen einer internationalen Schachtelbeteiligung

UmS 157b/05/06: Sachverhalt und Frage siehe UmS 157a/04/06

Zur Exporteinbringung:

Die Exporteinbringung des 25%-Anteiles durch die B-GmbH in ihre ungarische Tochtergesellschaft D-Kft fällt unter § 16 Abs. 1 UmgrStG. Nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 2005 war dies ein Fall der zwingenden Buchwerteinbringung. Das Besteuerungsrecht der Republik Österreich war nach § 18 Abs. 4 Z 1 UmgrStG hinsichtlich der Gegenleistung (sowohl bei Gewährung neuer oder alter Anteile als auch bei einem Verzicht gem. § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG) durch eine Ausnahme von der Steuerneutralität der Schachtelwirkung gesichert. Dies gilt auch seit dem Inkrafttreten des AbgÄG 2005. Zusätzlich ordnet allerdings § 16 Abs. 1 UmgrStG an, dass die steuerhängigen stillen Reserven zu speichern sind. Dies betrifft im konkreten Fall die anlässlich der Importeinbringung unter Ansatz der deutschen Anschaffungskosten der Republik Österreich zugewachsenen stillen Reserven. Da in diesem Fall trotz einer Vermögensübertragung in das Ausland kein Fall der aufgeschobenen Besteuerung i. V. m. einem Feststellungsbescheid gegeben ist, wird die stille Reserve auf andere Weise zu speichern sein, z. B. im Einbringungsvertrag bzw. als Beilage zur K...

Daten werden geladen...