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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite S 446

Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Zuschüssen der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft

Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. 3. 2003, GZ 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des

Dem EuGH wurde in der Rs. C-494/03, betreffend Gesellschaftsteuer der Senior Engineering Investments BV in den Niederlanden, vom Hoge Raad der Niederlande folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ausgangssituation

Ist es nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 zulässig, von einer Gesellschaft für eine unmittelbare und formlose Kapitalzuführung ihrer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft Gesellschaftsteuer zu erheben und - wenn ja - welche Umstände sind dabei relevant? Ist insbesondere relevant, ob diese Gesellschaft bei wirtschaftlicher S. S 447Betrachtungsweise als der ,,eigentliche Empfänger" dieser unmittelbaren und formlosen Kapitalzuführung anzusehen ist?

Der EuGH hat im Urteil vom , C-494/03, die vorgelegten Frage wie folgt beantwortet:

Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens verbietet es Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und der sechsten Begründungserwägung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom einem Mitgliedstaat, von einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer f...

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