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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 446

Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Zuschüssen der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft

Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. 3. 2003, GZ 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des

Dem EuGH wurde in der Rs. C-494/03, betreffend Gesellschaftsteuer der Senior Engineering Investments BV in den Niederlanden, vom Hoge Raad der Niederlande folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ausgangssituation

Ist es nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 zulässig, von einer Gesellschaft für eine unmittelbare und formlose Kapitalzuführung ihrer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft Gesellschaftsteuer zu erheben und - wenn ja - welche Umstände sind dabei relevant? Ist insbesondere relevant, ob diese Gesellschaft bei wirtschaftlicher S. 447Betrachtungsweise als der ,,eigentliche Empfänger" dieser unmittelbaren und formlosen Kapitalzuführung anzusehen ist?

Der EuGH hat im Urteil vom , C-494/03, die vorgelegten Frage wie folgt beantwortet:

Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens verbietet es Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und der sechsten Begründungserwägung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom einem Mitgliedstaat, von einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer f...

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