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Miete oder Kauf bei Immobilienleasing
Miete oder Kauf bei Immobilienleasing (§ 2 EStG)
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei Leasingverträgen darauf an, ob die entgeltliche Überlassung an den Leasingnehmer gleich einer echten Vermietung als bloße Nutzungsüberlassung zu sehen ist oder ob sich die Überlassung wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) darstellt. Es kann dann davon ausgegangen werden, dass eine Anschaffung vorliegt, wenn die Nichtausübung der eingeräumten Kaufoption geradezu gegen jede Vernunft wäre. Wenn der Leasingnehmer bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise von dem ihm unwiderruflich eingeräumten Optionsrecht Gebrauch machen muss, sind die Voraussetzungen für eine Zurechnung an ihn erfüllt. Weitere Indizien waren:
• Die Errichtung erfolgte auf dem Grund und Boden des Leasingnehmers,
• Der Leasingnehmer hatte maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Gebäudes und die Auswahl der bauausführenden Unternehmer.
• Die unkündbare Mietzeit betrug 20 Jahre, d. h. der Leasingnehmer hat sich langfristig gebunden.
• Der kalkulatorische Restwert wurde erheblich niedriger als der zu erwartende Verkehrswert des Gebäudes angesetzt.
• Einmalkautionen bei Vertragsabschluss sowie laufende Kautionen entsprachen berei...