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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 33

EuGH: Ertragsteuern/steuerliche Ungleichbehandlung

Ertragsteuern: Unionsbürgerschaft schützt nicht immer vor steuerlicher Ungleichbehandlung

Urteilstenor des EuGH:

Art. 12 Abs. 1 EG und 18 Abs. 1 EG sind dahin auszulegen, dass es ihnen nicht zuwiderläuft, dass ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger nach einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren einschlägigen von seinen steuerpflichtigen Einkünften in diesem Mitgliedstaat nicht Unterhaltsleistungen an seine in einem anderen Mitgliedstaat, in dem diese Unterhaltsleistungen steuerfrei sind, wohnende frühere Ehefrau abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie in Deutschland ansässig wäre.

(, Schempp, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)

Anmerkung: Herr Schempp, der deutscher Staatsangehöriger ist und in Deutschland wohnt, zahlte an seine in Österreich wohnende geschiedene Ehefrau Unterhalt. Das deutsche Finanzamt ließ keine Abzüge der Unterhaltsleistungen zu, weil eine Besteuerung der Zahlungen bei der Ehefrau - anders als in Deutschland, wo diese nach dem "Korrespondenzprinzip" bei Abzugsfähigkeit beim Unterhaltsleistenden beim Unterhaltsempfänger als steuerpflichtige Einkünfte erfasst werden - in Öste...

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