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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 33

Strukturanpassungsgesetz 2006 und Betrugsbekämpfungsgesetz 2006

Die geplanten abgabenrechtlichen Änderungen im Überblick

Bernadette Gierlinger und Eduard Müller

Am passierten zwei Regierungsvorlagen den Ministerrat. Damit sollen in Summe vierzehn verschiedene Gesetze geändert werden.

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 umfasst folgende Schwerpunkte:

• Die Abgabe der Einkommensteuererklärung im Falle der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften soll elektronisch erfolgen. Dies bedeutet einerseits eine Verwaltungsvereinfachung und andererseits auch die Chance auf einen effizienten Einsatz von Risikoanalyse.

• Einige Vorschriften betreffend die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sollen zwecks Schaffung von Möglichkeiten eines effizienteren Einsatzes von Prüfsoftware reformiert werden.

• Wenn bei gelöschten oder nachgesehenen Abgaben der Abgabenanspruch wieder auflebt (Aufhebung des Bescheides, bspw. weil ein Betrugsfall aufgedeckt wurde), soll die Einhebungsverjährung von vorne zu laufen beginnen.

• Alle Zollämter sollen auch als Finanzstrafbehörden fungieren und damit zur Durchführung der in ihrem Wirkungsbereich begangenen Finanzstrafverfahren zuständig sein.

• Es erfolgt eine Änderung bei der Bargeldkontrolle im Zollrechts-Durchführungsgesetz aus Anlass des Inkrafttretens der EG-Verordnung 1889/2005 vom mit Wir...

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