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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 36

EuGH: Steueraufschub für Veräußerungsgewinne

Ungleichbehandlung beim Steueraufschub für Veräußerungsgewinne im Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit

Beschlusstenor des EuGH:

1. Art. 43 EG und 48 EG stehen einer nationalen Regelung entgegen, wie sie Art. 67 Nr. 8 und 67ter des belgischen Einkommensteuergesetzes in der im Ausgangsverfahren maßgebenden Fassung vorsehen, wonach Wertsteigerungen, die außerhalb der Ausübung einer Berufstätigkeit bei der entgeltlichen Übertragung von Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, Vereinigungen oder Einrichtungen realisiert werden, dann zu versteuern sind, wenn die Übertragung auf eine ausländische Gesellschaft, Vereinigung oder Einrichtung erfolgt, während diese Wertsteigerungen unter denselben Umständen nicht zu versteuern sind, wenn die Übertragung auf eine belgische Gesellschaft, Vereinigung oder Einrichtung erfolgt, sofern die übertragene Beteiligung ihrem Inhaber einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ermöglicht und es ihm erlaubt, deren Tätigkeit zu bestimmen.

2. Art 56 EG steht einer solchen nationalen Regelung entgegen, wenn die übertragene Beteiligung ihrem Inhaber keinen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ermöglicht und es ihm nicht erlaubt, deren Tätigke...

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