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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 35

EuGH: Besteuerung ausländischer Kapitalerträge

Ertragsteuern: Höherbesteuerung ausländischer Kapitalerträge im Widerspruch zur Kapitalverkehrsfreiheit

Urteilstenor des EuGH:

1. Art. 73b und 73d Abs. 1 und 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und 58 Abs. 1 und 3 EG) stehen einer Regelung entgegen, die nur den Beziehern österreichischer Kapitalerträge erlaubt, zwischen einer Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % und der normalen Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes zu wählen, während sie vorsieht, dass Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat zwingend der normalen Einkommensteuer ohne Ermäßigung des Steuersatzes unterliegen.

2. Die Weigerung, den Beziehern von Kapitalerträgen aus einem anderen Mitgliedstaat dieselben Steuervorteile wie den Beziehern österreichischer Kapitalerträge zu gewähren, lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass die Einkünfte der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften dort einem niedrigen Besteuerungsniveau unterliegen.

(, Lenz, Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen VwGH)

Anmerkung: Frau Lenz, eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige deutsche Staatsangehörige, bezog Dividenden einer in Deutschland ansässigen AG, die s...

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