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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 36

Dienstgeberbeitrag: Bemessungsgrundlage

Stehen Spieler und Trainer eines Eishockeyclubs in einem Dienstverhältnis zum Verein und beziehen Arbeitslöhne im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, sind auch die unter der Bezeichnung "Werbegelder" den Spielern über Liechtenstein zugeflossenen Gelder als Arbeitslöhne in die Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen. - (§ 41 Abs. 3 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: VON UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EUGH-URTEILE)
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