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Dienstgeberbeitrag: Bemessungsgrundlage
• Stehen Spieler und Trainer eines Eishockeyclubs in einem Dienstverhältnis zum Verein und beziehen Arbeitslöhne im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, sind auch die unter der Bezeichnung "Werbegelder" den Spielern über Liechtenstein zugeflossenen Gelder als Arbeitslöhne in die Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen. - (§ 41 Abs. 3 FLAG), (Abweisung)
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