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SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 33

EuGH: Meistbegünstigung/Vermögensteuerfreibetrag

Direkte Steuern: Keine Meistbegünstigung bei Vermögensteuerfreibetrag

Urteilstenor des EuGH:

1. Art. 56 EG und Art. 58 EG stehen einer Regelung nicht entgegen, nach der ein Mitgliedstaat gebietsfremden Steuerpflichtigen, deren Vermögen im Wesentlichen in ihrem Wohnsitzstaat belegen ist, die Vergünstigung eines Freibetrags versagt, die er den gebietsansässigen Steuerpflichtigen gewährt.

2. Es verstößt nicht gegen Art. 56 EG und Art. 58 EG, dass eine Vorschrift eines bilateralen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende in einer Situation und unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht auf den Staatsangehörigen eines nicht an diesem Abkommen beteiligten Mitgliedstaats erstreckt wird.

(, D., Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshofs s'Hertogenbosch)

Anmerkung: Herr D. wohnt in Deutschland. Sein Vermögen besteht zu 10 % aus Immobilienvermögen in den Niederlanden, wofür er als gebietsfremder Steuerpflichtiger in den Niederlanden zur Vermögensteuer herangezogen wurde, ohne einen Freibetrag in Höhe von 10 % zugestanden zu bekommen, wie dieser in den Niederlanden Ansässigen sowie nach...

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