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SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite 90

Familienbeihilfe: Anspruch

Den Bestimmungen des FLAG 1967 in Verbindung mit den zwischenstaatlichen Vereinbarungen ist nicht zu entnehmen, dass die von Unterhaltsleistenden tatsächlich getragenen Unterhaltslasten für ein Kind mindestens den Betrag der österreichischen Familienbeihilfe erreichen müssten. - (§ 5 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0114)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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