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Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten
In einer wird mitgeteilt, dass die Mitgliedstaaten in der 75. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses einstimmig eine Leitlinie folgenden Inhaltes beschlossen haben: "Die steuerbare Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten i. S. der Richtlinie 2003/87/EG stellt eine sonstige Leistung dar, die unter § 3a Abs. 10 UStG 1994 (Katalogleistungen) fällt. Sie ist nicht gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 UStG 1994 befreit." Dieser Text wird in die nächste Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien aufgenommen werden.