Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite 173

Weitere Änderungen im EStG

Änderung der Besteuerung von Bezugsnachzahlungen im Insolvenzverfahren

Artikel I

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2005, wird wie folgt geändert:

1. In § 19 Abs. 1 wird als 4. Satz eingefügt:

"Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht."

2. In § 69 Abs. 6 EStG 1988 wird als 2. Satz eingefügt:

"Im Falle von Nachzahlungen für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist der Lohnzettel innerhalb eines Monats nach Auszahlung auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln."

3. In § 124b wird folgende Z 121 angefügt:

"121. § 19 Abs. 1 und § 69 Abs. 6 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xxx/2005 sind anzuwenden, wenn

- die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2006

- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden."

EB: Seit 2001 werden Nachzahlungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (ausgenommen Abfertigungen, Abfindungen, Pensionsabfindungen und Sozialplanbezüge) wie folgt besteuert: Es wird ein Fünftel dieser Nachzahlungen steuerfrei belassen (damit soll berücksichtigt werden, dass es in dieser Steuerberechnungsmethode andere steuer...

Daten werden geladen...