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SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite T 173

Weitere Änderungen im EStG

Änderung der Besteuerung von Bezugsnachzahlungen im Insolvenzverfahren

Artikel I

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2005, wird wie folgt geändert:

1. In § 19 Abs. 1 wird als 4. Satz eingefügt:

"Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht."

2. In § 69 Abs. 6 EStG 1988 wird als 2. Satz eingefügt:

"Im Falle von Nachzahlungen für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist der Lohnzettel innerhalb eines Monats nach Auszahlung auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln."

3. In § 124b wird folgende Z 121 angefügt:

"121. § 19 Abs. 1 und § 69 Abs. 6 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xxx/2005 sind anzuwenden, wenn

- die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2006

- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden."

EB: Seit 2001 werden Nachzahlungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (ausgenommen Abfertigungen, Abfindungen, Pensionsabfindungen und Sozialplanbezüge) wie folgt besteuert: Es wird ein Fünftel dieser Nachzahlungen steuerfrei belassen (damit soll berücksichtigt werden, dass es in dieser Steuerberechnungsmethode andere steuer...

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