zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite S 952

Übergang bestehender Organschaften in die Gruppenbesteuerung

Für den nahtlosen Wechsel bestehender Organschaften in die Gruppenbesteuerung ist gemäß § 26c Z 3 KStG 1988 bis zum ein Gruppenantrag bei dem für die Unternehmensgruppe zuständigen Finanzamt, das in der Regel identisch ist mit dem für die Organschaft bereits zuständig gewesenen Finanzamt, zu stellen. Dafür sind die auf der Homepage des BMF zur Verfügung stehenden Formulare G1-4a zu verwenden und firmenmäßig zu zeichnen, wobei dem Datum der Unterschriften keine Bedeutung zukommt. Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Organschaft jedenfalls bis vorgelegen sein müssen, unabhängig vom Ende des Wirtschaftsjahres des Organträgers bzw. der Organgesellschaften. (

Daten werden geladen...