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Fleischuntersuchungsgebühren
• Der Abgabepflichtige kann sich bei der Vorschreibung von Fleischuntersuchungsgebühren kraft Gemeinschaftsrechts insoweit widersetzen, als die eingehobenen Gebühren die "tatsächlichen Kosten" im Verständnis der Nr. 4 lit. b des Kapitels I des Anhanges A der RL überstiegen hätten. - (§ 3 Abs. 2 Stmk. FleischuntersuchungsgebührenG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 2004/17/0020)