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SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite 89

Fleischuntersuchungsgebühren

Der Abgabepflichtige kann sich bei der Vorschreibung von Fleischuntersuchungsgebühren kraft Gemeinschaftsrechts insoweit widersetzen, als die eingehobenen Gebühren die "tatsächlichen Kosten" im Verständnis der Nr. 4 lit. b des Kapitels I des Anhanges A der RL überstiegen hätten. - (§ 3 Abs. 2 Stmk. FleischuntersuchungsgebührenG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 2004/17/0020)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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