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SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite 133

AbgÄG 2005 passiert Finanzausschuss

Umfangreiche Änderungen der unbaren Entnahme bei Umgründungen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2005 beschlossen. Geändert werden insgesamt 15 Gesetze: das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000).

Am wurde das Abgabenänderungsgesetz auch im Finanzausschuss behandelt. Nach den Erläuterungen von Finanzstaatssekretär Finz vor dem Finanzausschuss dienen die im AbgäG 2005 enthaltenen Anpassungen hautpsächlich dem Ziel, den Missbrauch von Steuergesetzen auszuschließen. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags betreffend Art. I Z 13 beschlossen. Miterledigt wurde der Initiativantrag 705/A 22. GP, mit dem die Besteuerung von Bezugszahlungen im Insolvenzverfahren geändert wird und der im Anschluss an die Regierungsvorlage abgedruckt wird.

Wir veröffentlichen im Folgenden den Text der Regierungsvorlage i. d. F. d...

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