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SWK 34, 1. Dezember 2005, Seite R 90
Kleinunternehmer
• Gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994 sind auch die einem Kleinunternehmer gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldeten Beträge zuzurechnen. - (§ 20 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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